Belegeinsicht der Betriebs­kosten­abrechnung


Amtsgericht Schwerin, Urteil vom 29.10.2014
– 16 C 283/12 –

Bei Möglichkeit zur Belegeinsicht der Betriebs­kosten­abrechnung besteht kein Anspruch auf Übersendung von Kopien

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