11.10.2021
Quelle:Haus und Grund
Die Eichfristen von Kalt- und Warmwasserzählern sowie von Wärme- und Kältezählern in Gebäuden werden an die längere Frist von sechs Jahren angeglichen. So hat es die Bundesregierung beschlossen. Damit wird es endlich möglich, den Austausch sämtlicher Wohnungszähler an einem einheitlichen Termin vornehmen zu lassen. Allerdings bleibt weiter Einsparpotenzial ungenutzt.