Neu – §34c GewO


Die Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO)

wurde für die KLANN-immobau GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer,

durch den Kreis Olpe am 7.10.2014 erteilt und mit Bescheid vom 23.4.2019 auf Basis der neuen Gesetzgebung für die Berufszulassung von Wohnimmobilienverwalter ergänzt.