Tägliche Archive: 21. März 2022


Änderungen 2022 Heizkostenverordnung

https://www.osborneclarke.com/system/files/documents/21/12/22/Heizkostenverordnung%287092368.1%29.pdf

Hier ein Link, der die Änderung kurz beschreibt. Mein Fazit: Das wird einfach nur teuer und die Mieter werden sich über noch höhere Heizkosten und Abrechnungskosten wundern. Bereits heute können die meisten Mieter ihre Zähler selbst einsehen und so Ihren Verbrauch abschätzen. Der Zweifel der Kostenneutralität ist mehr als angebracht. Die Lobby der Dienstleister freut sich und die Hersteller der neuen sowie teuren Erfassungsgeräte ebenfalls. Unglaublich, aber jetzt Gesetz.

Änderungen, die seit Anfang des Jahres 2022 gelten.

  • Fernablesbarkeit der Messgeräte
    Schon heute lässt sich die Mehrheit der installierten Zähler, die den Energieverbrauch erfassen, aus der Ferne ablesen. Diese Geräte verfügen über Drive-by- bzw. Walk-by-Technologien. Durch diese Technologien ist eine Erfassung der Verbrauchsdaten möglich, wenn sich ein Ableser in der Nähe der Immobilie befindet. Ein Betreten von Wohnungen ist für die Erfassung der Verbrauchsdaten damit nicht mehr erforderlich. Dies erspart dem Mieter die Anwesenheitspflicht und bringt Firmen einen erheblichen zeitlichen Vorteil.
  • Austausch von alten Geräten
    Geräte, bei denen eine Fernablese nicht möglich ist, müssen bis Ende des Jahres 2026 ausgetauscht oder zumindest nachgerüstet werden. Verpflichtend sind sie dann ab Januar 2027 für sämtliche Mietverhältnisse. Ausnahmen gestattet der Gesetzgeber dann nur noch in begründeten Einzelfällen, etwa dann, wenn der Umrüst- oder Austausch-Aufwand für den Vermieter unangemessen hoch ausfallen würde.
  • Interoperable Zähler
    Zusätzlich fordert die neue Verordnung, interoperable Zähler – die Kompatibilität mit Systemen anderer Hersteller also. Als Frist hierfür hat der Gesetzgeber Ende des Jahres 2026 vorgegeben.
  • Smart-Meter-Gateway-Anbindung
    Ab dem Jahr 2023 ist es verpflichtend, neu installierte Geräte an einen digitalen Stromzähler anzubinden. Setzen Eigentümer bereits Messgeräte ein, die sich für eine Fernablese eignen, verlängert sich die Frist bis Ende 2031.
  • Verbrauchsinformationen einmal pro Monat
    Seit Januar 2022 sollen Mieter einmal pro Monat über ihren Energieverbrauch für Warmwasser und Heizung informiert werden. Dies kann auf dem Postweg, per E-Mail oder App geschehen. Zu diesen Informationen zählt eine Auflistung der Kostenfaktoren und ein Vergleich zum Monat des Vorjahres, zum Vormonat sowie zum durchschnittlichen Verbrauch. Voraussetzung hierfür ist allerdings die Existenz von fernablesbaren Messgeräten.
  • Welche Informationen in der Heizkostenabrechnung?
    Teil der neuen Heizkostenabrechnung sollen künftig Infos zu den Abgaben, den Steuern, dem Brennstoffmix und den jährlichen Treibhausgasemissionen sein. Damit Mieter die Möglichkeit haben, sich hinsichtlich Energieeinsparungen zu informieren, müssen auch Kontaktangaben zu Beratungsstellen in der Heizkostenabrechnung vorhanden sein.

Und hier das Gesetz:

Bundesgesetzblatt (bgbl.de)

Und hier die Vor- und Nachteile: Heizkostenverordnung 2022: Vor-oder Nachteil für Mieter? – IMTEST