Archiv für den Tag: 27. Februar 2018


Steuertips für Vermieter

Mieteinnahmen müssen in Deutschland versteuert werden. Vermieter nehmen zudem oft weitere Ausgaben auf sich, um ihre Immobilie instand zu halten oder sogar aufzuwerten. Viele dieser Aufwendungen sind allerdings steuerlich absetzbar. Vermieter können sich so einen nicht zu vernachlässigenden Teil ihrer Ausgaben wieder zurückholen. Die Anlage V „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ in der Steuererklärung regelt diese Rückerstattung. Als Vermieter sollte man also alle Belege und Quittungen sammeln und aufbewahren.

Welche Kosten ein Vermieter konkret steuerlich geltend machen kann, listet der Ratgeber-Artikel „Das können Vermieter von der Steuer absetzen“ von immowelt.de auf.