Ulrich Klann


BGH: Schönheitsreparaturen nur bei renoviert übergebener Wohnung – Quotenklausel unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat durch mehrere Entscheidungen am 18.03.2015 zu Schönheitsreparaturen (VIII ZR 185/14; VIII ZR 242/13; VIII ZR 21/13) seine bisherige Rechtsprechung maßgeblich geändert. Grundsätzlich sollen Mieter mit Renovierungsarbeiten nur für ihre eigene Mietvertragsdauer belastet werden. Daher können Schönheitsreparaturen lediglich verlangt werden, wenn dem Mieter entweder eine renovierte Wohnung übergeben worden ist oder ihm aber für die erfolgte Abnutzung vor seiner Mietzeit ein angemessener Ersatz gezahlt wird. Bei bestehenden Mietverhältnissen ist der Mieter nur dann verpflichtet, Schönheitsreparaturen aufgrund der entsprechenden Regelung des Mietvertrags vorzunehmen, wenn der Vermieter ihm eine renovierte Wohnung übergeben hat. Jegliche Quotenabgeltungsklauseln sind nach der neuen Entscheidung des BGH unwirksam. Dabei kommt es nicht mehr wie bisher darauf an, ob das Mietobjekt renoviert oder unrenoviert übergeben wurde. Quotenabgeltungsklauseln kamen zum Tragen, wenn das Mietverhältnis endete, bevor der Mieter zu Schönheitsreparaturen verpflichtet war. Der Mieter sollte aufgrund dieser Regelung anteilige Kosten für Renovierungen tragen.

Quelle: Haus und Grund


1. Gute Luft aus dem Staubsauger

Gegen muffigen Staubsaugergeruch ein paar Esslöffel Waschpulver einsaugen. Der frische Duft verteilt sich dann im ganzen Raum.
2. Saubere Toilette

Waschpulver in die Kloschüssel streuen, verreiben, einwirken lassen, dann spülen. So verschwindet auch festsitzender Schmutz ganz ohne langes Schrubben und Scheuern.

3. Günstiger Polsterreiniger

Auch gegen Flecken auf dem Sessel hilft es: mit einem feuchten Tuch betupfen, Pulver aufstreuen, mit einem Tuch sanft reiben. Einwirken lassen, nach einer Stunde mit klarem Wasser Restpulver auswaschen.
4. Frischer Duft im Kleiderschrank

Ein Baumwollsäckchen mit Waschpulver füllen und in den Schrank legen. So duftet die Wäsche auch nach Wochen im Schrank noch immer wie frisch gewaschen.
5. Strahlend weiße Fugen

Vergilbte Silikonfugen werden wieder weiß, wenn man sie mit einem Brei aus Waschpulver und Wasser behandelt (z. B. mit einer alten Zahnbürste). Die Paste löst sogar schwarze Schimmelsporen.
6. Gegen ölverschmierte Hände

Öl, z. B. von der Fahrradkette, lässt sich mit einer Paste aus Wasser und Waschpulver von der Haut entfernen. Danach gut eincremen – denn Waschpulver trocknet die Haut aus.
7. Fleckenfreier Teppich

Schmutzigen Teppich anfeuchten, Waschpulver aufstreuen. Mit einem Schwamm verreiben, eine Stunde einwirken und trocknen lassen. Reste einfach absaugen


Vermietete Immobilie vererben

Kinder und Ehepartner erben selbstgenutzte Immobilien komplett steuerfrei, wenn diese danach mindestens zehn Jahre weiter bewohnt werden. Dabei spielt der Verkehrswert der Immobilie keine Rolle. Bei Kindern beschränkt sich diese Regelung allerdings auf eine Wohnfläche von 200 Quadratmeter. Diese Steuerfreiheit gilt aber nur im Erbfall und nicht beim Verschenken der Immobilie zu Lebzeiten.
Mietobjekte vererben

Soll eine vermietete Immobilie vererbt werden, kommen die Erben nicht ganz so gut davon.

Mit der Schenkung einer Immobilie lässt sich die Erbschaftssteuer umgehen