Abrechnung Stadt Olpe 1.7.-31.12.2020
Auf Steuern (Grundsteuer) und Gebühren (Abfallentsorgungs-, Straßenreinigungs-, Niederschlagswasser- und Schmutzwassergebühren) wird KEINE MwSt erhoben wird, sodass sich in Bezug auf die Grundbesitzabgaben keine Änderungen für die Abrechnung vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 ergeben.
Zu Strom, Gas und Wasser haben siehe die Informationen zur Änderung des Steuersatzes durch die Bigge Energie erhalten.
(Quelle: Stadt Olpe 20.7.2020)
Abrechnung Bigge Energie Mehrwertsteuer 1.7. – 31.12.2020
Folgende Information hat der Energieversorger auf seiner Web-Seite bereitgestellt.
Ob dieses Vorgehen auch für die Stadt Olpe, den Wasserverband Thieringhausen gilt, ist offen.
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Belegeinsicht
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Mieter verweigert Zutritt zur Wohnung
Fristlose Kündigung
Quelle: ImmobilienScout
Vermieter dürfen die Wohnung eines Mieters betreten, um die Rauchwarnmelder zu kontrollieren. Verwehrt der Mieter den Zutritt, gefährdet er die anderen Mieter und das Wohnhaus. Er selbst riskiert eine fristlose Kündigung.
Fristlose Kündigung
In einem Verfahren am Landgericht Konstanz ging es um einen Mieter, der mehrmals eine Kontrolle der Rauchmelder in seiner Wohnung verhinderte. Beim ersten Termin schlug der psychisch kranke Mann den beauftragten Techniker, beim zweiten Mal verweigerte er wiederum den Zutritt zur Wohnung.
Mieter und Haus gefährdet
Daraufhin kündigte der Vermieter den Mietvertrag fristlos. Das wollte der der rebellierende Mieter nicht akzeptieren. Also klagte der Vermieter beim zuständigen Amtsgericht auf Räumung und unterlag. Erst im Berufungsverfahren konnte er sich durchsetzen. Das Landgericht Konstanz hob die Entscheidung des Amtsgerichts auf.
Die Weigerung des Mieters, für eine Kontrolle der Rauchmelder einen Techniker in die Wohnung zu lassen, führe zu versicherungstechnischen Konsequenzen. Vor allem aber seien die anderen Mieter und das Wohnhaus schwerwiegend gefährdet. Daher müsse in diesem Fall die Rücksichtnahme auf die psychische Erkrankung zurücktreten. – Der Vermieter habe Anspruch auf Räumung der Wohnung, denn die fristlose Kündigung sei gerechtfertigt. Weder eine Abmahnung sei erforderlich, noch müsse eine Räumungsfrist eingehalten werden.
LG Konstanz, Urteil vom 08.12.2017 – A 11 S 83/17