Darf der Vermieter einen Zweitschlüssel für die vermietete Wohnung behalten? Schon oft kam es deswegen in der Vergangenheit zu Streit zwischen Mieter und Vermieter. Rechtlich gesehen ist es nicht erlaubt, einen Zweitschlüssel einzubehalten, selbst bei längerer Abwesenheit des Mieters. Sobald ein Mietvertrag geschlossen wird, muss der Vermieter dem Mieter alle Schlüssel zur Wohnung aushändigen.
Trotzdem sollten sich beide Parteien arrangieren. Wie das in der Praxis funktionieren kann, erklären Mieterbund-Sprecher Ulrich Ropertz und Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern in diesem Artikel auf dem Immowelt-Ratgeber.
