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Fristlose Kündigung
Quelle: ImmobilienScout
Vermieter dürfen die
Wohnung eines Mieters betreten, um die Rauchwarnmelder zu kontrollieren.
Verwehrt der Mieter den Zutritt, gefährdet er die anderen Mieter und
das Wohnhaus. Er selbst riskiert eine fristlose Kündigung.
In einem Verfahren am Landgericht Konstanz ging es
um einen Mieter, der mehrmals eine Kontrolle der Rauchmelder in seiner
Wohnung verhinderte. Beim ersten Termin schlug der psychisch kranke Mann
den beauftragten Techniker, beim zweiten Mal verweigerte er wiederum
den Zutritt zur Wohnung.
Mieter und Haus gefährdet
Daraufhin kündigte der Vermieter den Mietvertrag
fristlos. Das wollte der der rebellierende Mieter nicht akzeptieren.
Also klagte der Vermieter beim zuständigen Amtsgericht auf Räumung und
unterlag. Erst im Berufungsverfahren konnte er sich durchsetzen. Das
Landgericht Konstanz hob die Entscheidung des Amtsgerichts auf.
Die Weigerung des Mieters, für eine Kontrolle der Rauchmelder einen
Techniker in die Wohnung zu lassen, führe zu versicherungstechnischen
Konsequenzen. Vor allem aber seien die anderen Mieter und das Wohnhaus
schwerwiegend gefährdet. Daher müsse in diesem Fall die Rücksichtnahme
auf die psychische Erkrankung zurücktreten. – Der Vermieter habe
Anspruch auf Räumung der Wohnung, denn die fristlose Kündigung sei
gerechtfertigt. Weder eine Abmahnung sei erforderlich, noch müsse eine
Räumungsfrist eingehalten werden.
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Mitten im Zentrum von Olpe ist dieses moderne Wohnhaus mit 4 Einheiten.
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Für Bauverträge, die seit dem 1.1.2018 geschlossen worden sind, gilt: Die gesetzlichen Regelungen zum Bauvertragsrecht stehen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Hier gibt es Bestimmungen zu den verschiedenen Situationen, die sich während eines Hausbaus ergeben können. Verbraucher werden mit den Regelungen zum Verbraucherbauvertrag geschützt, da sie in der Regel wenig Bauerfahrung haben und auch einen sehr großen Teil ihres vorhandenen und künftigen Geldes für das Haus ausgeben. Wenn Sie einen Bauträgervertrag schließen, bei dem Ihnen das Hausgrundstück erst später übereignet werden soll, gelten zusätzlich die Bestimmungen der Makler- und Bauträgerverordnung.
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Um abgestellte Gegenstände im Hausflur gibt es immer wieder Streit. Mieter nutzen die Fläche vor ihrer Wohnungstür gern, um das eine oder andere Möbelstück abzustellen.