Bundesdatenschutzbeauftragte: Mieternamen an Klingelschildern sind zulässigDieser Eintrag wurde veröffentlicht unter Allgemein am 23. Oktober 2018 von admin Die Namen der Mieter auf Klingelschilder und Briefkästen zu schreiben, ist laut der Bundesdatenschutzbeauftragten auch mit der neuen Datenschutzgrundverordnung zulässig.