{"id":403,"date":"2015-03-24T16:51:45","date_gmt":"2015-03-24T14:51:45","guid":{"rendered":"http:\/\/www.klann-immobau.de\/?p=403"},"modified":"2018-04-26T09:40:08","modified_gmt":"2018-04-26T07:40:08","slug":"schoenheitsreparaturenmieter-muessen-weniger-renovieren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.klann.nrw\/?p=403","title":{"rendered":"Sch\u00f6nheitsreparaturenMieter m\u00fcssen weniger renovieren"},"content":{"rendered":"<div id=\"artikelEinleitung\" class=\"FAZArtikelEinleitung\">\n<h2>Quelle: FAZ<\/h2>\n<p><a href=\"http:\/\/www.faz.net\/aktuell\/finanzen\/meine-finanzen\/mieten-und-wohnen\/nachrichten\/bgh-mieter-muessen-weniger-renovieren-13491896.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.faz.net\/aktuell\/finanzen\/meine-finanzen\/mieten-und-wohnen\/nachrichten\/bgh-mieter-muessen-weniger-renovieren-13491896.html<\/a><\/p>\n<p class=\"Copy\">Die Renovierung von Mietwohnungen: Sie f\u00fchrt h\u00e4ufig zu Streit zwischen Mieter und Vermieter. Dann m\u00fcssen oft die Gerichte ran. Nun entschied der BGH zugunsten der Bewohner.<\/p>\n<p><span class=\"Datum\">18.03.2015<\/span><\/p>\n<\/div>\n<div class=\"clear\"><\/div>\n<div id=\"ArtikelTabContent_0\" class=\"FAZArtikelContent\">\n<div class=\"FAZArtikelText\">\n<div class=\"ArtikelBild610\">\n<div class=\"MediaLink\"><\/div>\n<\/div>\n<p id=\"pageIndex_1\" class=\"First PreviewPagemarker\">Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Mietern beim Streitthema Wohnungsrenovierung den R\u00fccken gest\u00e4rkt. Vermieter d\u00fcrfen die Instandhaltung einer Wohnung dann nicht pauschal auf die Mieter \u00fcbertragen, wenn sie beim Einzug gar nicht renoviert worden ist. Das hat das Gericht am Mittwoch entschieden (Az.: VIII ZR 185\/14 u.a.). Der Mieterbund nannte die Urteile \u201ewegweisend\u201c.<\/p>\n<p>Weiter stellten die Richter grunds\u00e4tzlich klar, dass Mieter nicht dazu verpflichtet werden d\u00fcrfen, zumindest anteilige Renovierungskosten zu \u00fcbernehmen, wenn sie vor F\u00e4lligkeit der Sch\u00f6nheitsreparaturen ausziehen. Dies gilt unabh\u00e4ngig davon, ob eine Wohnung beim Einzug renoviert \u00fcbergeben wurde oder nicht. Die Grundsatzurteile betreffen nach Einsch\u00e4tzung des Deutschen Mieterbundes unter Umst\u00e4nden Millionen von Mietern. Deutschlands oberstes Zivilgericht kippte damit seine bisherige Rechtsprechung.<\/p>\n<p>Mieter w\u00fcrden unangemessen benachteiligt, wenn sie nicht nur ihre Abnutzungen, sondern auch die ihres Vormieters beseitigen m\u00fcssten, sagte die Vorsitzende BGH-Richterin Karin Milger in Karlsruhe zu den Klauseln bei unrenovierten Wohnungen.<\/p>\n<p>Die anteilige Beteiligung an den Renovierungen bei Auszug sei f\u00fcr Mieter nicht nachvollziehbar und durchschaubar zu regeln, hie\u00df es au\u00dferdem zu den sogenannten Quotenklauseln.<\/p>\n<p>Der Deutsche Mieterbund (DMB) begr\u00fc\u00dfte die Urteile. Allein die vom BGH jetzt gekippten Quotenklauseln d\u00fcrften in jedem zweiten Mietvertrag enthalten sein, sagte Verbandsdirektor Lukas Siebenkotten.<\/p>\n<p>Der Eigent\u00fcmerverband Haus &amp; Grund Deutschland forderte eine neue gesetzliche Regelung. \u201eDie Sch\u00f6nheitsreparaturen sollten k\u00fcnftig grunds\u00e4tzlich Sache des Mieters sein. Das w\u00fcrde Rechtssicherheit f\u00fcr beide Parteien schaffen und w\u00e4re im Interesse aller Beteiligten\u201c, sagte Kai Warnecke. Es sei nun zu bef\u00fcrchten, das k\u00fcnftig verst\u00e4rkt nur renovierte Wohnungen \u00fcbergeben w\u00fcrden, um Streit zu vermeiden, so Axel Gedaschko vom Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW. Das k\u00f6nnte auch Auswirkungen auf die H\u00f6he der Kaltmiete haben.<\/p>\n<p>Den Richtern lagen drei F\u00e4lle vor, in denen Vermieter ihre Ex-Mieter auf Schadenersatz verklagt haben, weil diese beim Auszug die Wohnung nicht instand gesetzt haben. In allen F\u00e4llen waren die Klauseln im Mietvertrag umstritten, mit denen die Sch\u00f6nheitsreparaturen auf die Mieter \u00fcbertragen worden waren.<\/p>\n<p>In einem Fall sollte eine Raucherin dazu verpflichtet werden, beim Auszug alle Ausbesserungsarbeiten zu ersetzen, obwohl sie laut Mietvertrag nur einen Teil tragen m\u00fcsste. Das Landgericht Hannover begr\u00fcndete das mit dem angeblich verrauchten Zustand der Wohnung. Dieses Urteil hob der BGH jetzt auf &#8211; der Fall muss in Hannover nun neu verhandelt werden.<\/p>\n<p>Unabh\u00e4ngig von den Grundsatzurteilen ist dies bereits das dritte Verfahren innerhalb k\u00fcrzester Zeit, in dem der BGH rechtliche Fragen zum Thema Rauchen in den eigenen vier W\u00e4nden kl\u00e4ren musste. So entschieden die Richter im Januar, dass Nachbarn unter Umst\u00e4nden dazu verpflichtet werden k\u00f6nnen, sich beim Rauchen auf dem Balkon an bestimmte Zeiten zu halten.<\/p>\n<p>Und der Prozess des deutschlandweit bekannten Rauchers Friedhelm Adolfs (76) muss nach dem Willen der BGH-Richter neu aufgerollt werden. In seinem Fall wurde am Mittwoch bekannt, dass das D\u00fcsseldorfer Landgericht die f\u00fcr kommenden Dienstag geplante Zwangsr\u00e4umung seiner Wohnung abgesagt hat.<\/p>\n<p>Sch\u00f6nheitsreparaturen haben den BGH schon sehr oft besch\u00e4ftigt. Sie f\u00fchren h\u00e4ufig zu Streit zwischen Mietern und Vermietern.<\/p>\n<\/div>\n<div class=\"FAZArtikelText\">\n<div class=\"ArtikelFooter\">\n<div><\/div>\n<p><span class=\"quelle\">Quelle: dpa und faz<\/span><\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Quelle: FAZ http:\/\/www.faz.net\/aktuell\/finanzen\/meine-finanzen\/mieten-und-wohnen\/nachrichten\/bgh-mieter-muessen-weniger-renovieren-13491896.html Die Renovierung von Mietwohnungen: Sie f\u00fchrt h\u00e4ufig zu Streit zwischen Mieter und Vermieter. Dann m\u00fcssen oft die Gerichte ran. Nun entschied der BGH zugunsten der Bewohner. 18.03.2015 Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Mietern beim Streitthema Wohnungsrenovierung den R\u00fccken gest\u00e4rkt. 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