{"id":1711,"date":"2021-01-02T13:37:10","date_gmt":"2021-01-02T11:37:10","guid":{"rendered":"http:\/\/www.klann.nrw\/?p=1711"},"modified":"2021-01-02T13:37:11","modified_gmt":"2021-01-02T11:37:11","slug":"immobilien-aenderungen-2021","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.klann.nrw\/?p=1711","title":{"rendered":"Immobilien: \u00c4nderungen 2021"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Zusammenfassung<\/h2>\n\n\n\n<p>WEG-Reform, Maklerprovision, Baukindergeld, Wohnungsbaupr\u00e4mie, HOAI und CO2-Steuer <br><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">WEG-Reform<\/h2>\n\n\n\n<p>Bereits seit 01.12.2020 gilt es, das neue Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzt. Seit 1951 wurde es nur punktuell angepasst, daher war hier eine grundlegende \u00dcberarbeitung notwendig.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit der \u00c4nderung des Gesetzes soll der Umbau von bestehenden Wohnanlagen erleichtert werden, hier hat man unter anderem die Energiewende und den demografischen Wandel im Blick. In Zukunft soll es Eigent\u00fcmer beispielsweise mit einfacher Mehrheit m\u00f6glich sein, Beschl\u00fcsse zu fassen.<\/p>\n\n\n\n<p>Verwalter sollen mit der Reform mehr Handlungskompetenz erhalten. Dies soll ihre Arbeit erleichtern und effizienter machen. Die Zertifizierung der Verwalter durch einen Sachkundenachweis ist beschlossen worden, nach einer \u00dcbergangsfrist von zwei Jahren k\u00f6nnen ab Dezember 2022 nur noch durch die IHK gepr\u00fcfte Verwalter bestellt werden. Sind sie bereits zum 01.12.2020 in Gemeinschaften bestellt sind, gelten sie bis zum 01.06.2024 als zertifizierte Verwalter. Die Weiterbildungspflicht soll von der Zertifizierung unber\u00fchrt bleiben.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch die Eigent\u00fcmerversammlungen werden vereinfacht. Mit der Teilnahme mindestens eines Mitglieds der Eigent\u00fcmergemeinschaft gilt die Versammlung als beschlussf\u00e4hig. So sollen Wiederholungsversammlungen vermieden werden. Nach neuem Recht betr\u00e4gt die Einberufungsfrist f\u00fcr die Versammlungen drei statt bislang zwei Wochen. Sofern die Eigent\u00fcmergemeinschaft den Beschluss fasst, k\u00f6nnen Eigent\u00fcmer ab sofort auch in elektronischer Form an Eigent\u00fcmerversammlungen teilnehmen. Rein virtuelle Versammlungen sieht der Gesetzgeber jedoch nicht vor, das Recht pers\u00f6nlich an Versammlungen teilnehmen zu k\u00f6nnen, soll somit nicht beschr\u00e4nkt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Vereinfachungen gibt es fortan auch bei den sogenannten Umlaufbeschl\u00fcssen. Sie k\u00f6nnen ab jetzt per Mail oder App zur Abstimmung gebracht werden und m\u00fcssen nicht mehr in Schriftform erfolgen.<\/p>\n\n\n\n<p>Durch klare Formulierungen des Gesetzes sollen Streitigkeiten im WEG-Bereich reduziert werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Maklerprovision<\/h2>\n\n\n\n<p>P\u00fcnktlich einen Tag vor Weihnachten am 23.12.2020 h\u00e4lt die Bundesregierung ein besonderes Geschenk parat, das neue \u201eGesetz \u00fcber die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufvertr\u00e4gen \u00fcber Wohnungen und Einfamilienh\u00e4user\u201c tritt nach einem halben Jahr \u00dcbergangsfrist in Kraft. Hieraus ergeben sich \u00c4nderungen f\u00fcr K\u00e4ufer und Verk\u00e4ufer. So m\u00fcssen sich Immobilienverk\u00e4ufer in Zukunft, sobald sie einen Makler beauftragen, mindestens an der H\u00e4lfte der Maklercourtage beteiligen. Bislang war die Verteilung der Courtage nicht gesetzlich geregelt, sodass gerade in Regionen mit mehr Interessent als Kaufobjekten auf dem Markt in der Regel der K\u00e4ufer die Provision in voller H\u00f6he tragen musste. K\u00e4ufer sollen durch die neue Regelung entlastet werden. Auch Finanzierungen werden f\u00fcr Immobilienk\u00e4ufer durch das neue Gesetz erleichtert, da die Kaufnebenkosten, die der K\u00e4ufer in der Regel selbst tr\u00e4gt, dank der neuen Gegebenheiten sinken sollen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Baukindergeld<\/h2>\n\n\n\n<p>Familien oder Alleinerziehende, die zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 einen Kaufvertrag f\u00fcr ein selbst genutztes Eigenheim unterzeichnen, k\u00f6nnen unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Baukindergeld eine staatliche Unterst\u00fctzung erhalten. Nun ist geplant, diesen Zeitraum mit Inkrafttreten des neuen Bundeshaushalts 2021 bis zum 31.03.2021 zu verl\u00e4ngern. Gef\u00f6rderte Eigent\u00fcmer erhalten dann f\u00fcr jedes minderj\u00e4hrige, im eigenen Haushalt lebende Kind 12.000 Euro Zuschuss \u00fcber 10 Jahre verteilt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Wohnungsbaupr\u00e4mie<\/h2>\n\n\n\n<p>Im kommenden Jahr sollen mehr Personen von der Wohnungsbaupr\u00e4mie profitieren. Dies wird erreicht, in dem die Grenze des zu versteuernden Einkommens der alleinstehenden Bausparer von 25.600 Euro auf 35.000 Euro angehoben wird, f\u00fcr Verheiratete gilt eine Erh\u00f6hung von 51.200 Euro auf 70.000 Euro. Gleichzeitig wird auch die H\u00f6he der F\u00f6rderung nach oben hin angepasst. Diese steigt von 8,8 Prozent auf 10 Prozent. Die Beitragsobergrenze f\u00fcr die F\u00f6rderung betrug bislang 512,00 Euro j\u00e4hrlich f\u00fcr Alleinstehende k\u00fcnftig also 700,00 Euro j\u00e4hrlich.<\/p>\n\n\n\n<p>Zusammengefasst bedeutet dies, dass Alleinstehende statt 45,06 Euro in Zukunft 70,00 Euro F\u00f6rderung pro Jahr erhalten. Verheiratete profitieren ab 2021 von 140,00 Euro, zuvor waren es 90,11 Euro.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">HOAI Mindest- und H\u00f6chsts\u00e4tze<\/h2>\n\n\n\n<p>Nach Beschluss des Europ\u00e4ischen Bundesgerichtshofs, sind die Mindest- und H\u00f6chsts\u00e4tze der HOAI (Honorarordnung f\u00fcr Architekten und Ingenieure) unzul\u00e4ssig. Daher werden sie in Zukunft frei verhandelbar sein.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch wird ein vereinfachtes Vergabeverfahren in Kraft treten, mit dem Ziel, dass von Bund und Land beschlossene Ma\u00dfnahmen schneller umgesetzt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">CO2-Steuer<\/h2>\n\n\n\n<p>Auch das Brennstoffemissionshandelgesetz h\u00e4lt f\u00fcr das kommende Jahr (und die darauffolgenden Jahre) \u00c4nderungen parat. Und zwar wird die CO2-Abgabe 2021 unter anderem auf Geb\u00e4ude ausgeweitet, Hintergrund hierf\u00fcr ist der Umweltschutz beziehungsweise das Erreichen der Klimaziele. Pro Tonne CO2 werden 2021 nun 25 Euro f\u00e4llig. Bei Heiz\u00f6l w\u00e4ren das ca. 8 Cent pro Liter, bei Erdgas ca. 0,5 Cent pro Liter. Die Mehreinnahmen sollen in die F\u00f6rderung von erneuerbaren Energien flie\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: Bundestag, Bundesrat, KfW, BMI, BMU<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zusammenfassung WEG-Reform, Maklerprovision, Baukindergeld, Wohnungsbaupr\u00e4mie, HOAI und CO2-Steuer WEG-Reform Bereits seit 01.12.2020 gilt es, das neue Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzt. Seit 1951 wurde es nur punktuell angepasst, daher war hier eine grundlegende \u00dcberarbeitung notwendig. 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