Tägliche Archive: 13. Mai 2022


Gesetz Heizkostenverordnung Stand 2022

Gesetz zum Nachlesen

nachstehend einen Auszug:

§ 11 Ausnahmen

(1) (1) Soweit sich die §§ 3 bis 7 auf die Versorgung mit Wärme beziehen, sind sie nicht anzuwenden

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3.auf Räume in Gebäuden, die überwiegend versorgt werden

a)mit Wärme aus Anlagen zur Rückgewinnung von Wärme oder aus Wärmepumpen- oder Solaranlagen oder

b)mit Wärme aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung oder aus Anlagen zur Verwertung von Abwärme, sofern der Wärmeverbrauch des Gebäudes nicht erfasst wird;


Längere und einheitliche Eichfristen für Wasser- und Wärmezähler

11.10.2021

Quelle:Haus und Grund

Die Eichfristen von Kalt- und Warmwasserzählern sowie von Wärme- und Kältezählern in Gebäuden werden an die längere Frist von sechs Jahren angeglichen. So hat es die Bundesregierung beschlossen. Damit wird es endlich möglich, den Austausch sämtlicher Wohnungszähler an einem einheitlichen Termin vornehmen zu lassen. Allerdings bleibt weiter Einsparpotenzial ungenutzt.